Allgemeine Geschäftsbedingungen
TTP Apartments
Allgemeine Miet- und Vertragsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss:
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
- Sie senden uns per eMail oder online den Buchungswunsch-Buchungszeitraum mit vollständiger Anschrift aller anreisenden Personen.
- Wir senden Ihnen umgehend eine Buchungsbestätigung per E-Mail, wenn für den gewünschten Zeitraum frei ist.
- Sie überweisen den vereinbarten (50% der Gesamtsumme) Betrag innerhalb von 10 Tagen auf das angegebene Konto. Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Mieter.
- Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer (Buchungsbestätigung) ausschließlich für Urlaubszweckevermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
- Bei kurzfristigen Buchungen kann Barzahlung vor Ort vereinbart werden.
§ 2 Mietpreis und Nebenkosten:
- In dem Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) enthalten.
- 50% des vereinbarten Buchungspreises sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen, der Rest 14 Tage vor Mietbeginn oder bar am Anreisetag. Vor Erhalt der Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung, Ihnen das gemietete Ferienobjekt zu überlassen. Der Nutzer bleibt jedoch in jedem Fall verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu bezahlen.
§ 3 Anreisezeit- Abreise/Rückgabe:
- Wenn nichts anderes vereinbart wird gilt als Anreisezeit ab 15 Uhr. Vor 15:00 Uhr ist die Ferienwohnung nicht bezugsfertig.
Abreise-/Rückgabezeit bis l0.00 Uhr. Ein verspätete Abreise bzw. Auszug (verschuldet oder unverschuldet) aus der Ferienwohnung wird mit einer zusätzlichen Tagesmiete berechnet. Auch Verzögerungen der Abreise die durch Umstände der Abnahme der Ferienwohnung die am Abreisetag entstehen, haftet der Mieter mit einer Tagesmiete. - Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
- Bei einer Abreise vor dem vereinbarten Buchungsende ist immer der volle Buchungspreis Bestandteil des Buchungsvertrages. Rückerstattungen, Teilerstattung oder Abzüge des Buchungspreises sind nicht zulässig.
§ 4 Rücktritt:
Der Mieter kann jederzeit vom Vertag zurücktreten, der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung ist Maßgeblich.
Im Falle eines Rücktritts entstehen folgende Entschädigungen:
- eine Stornierung bis 14 Tage vor Anreise ist kostenfrei. Danach beträgt die Stornogebühr 90 % des Gesamtpreises.
§ 5 Kündigung durch den Vermieter:
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung es Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Die angefallenen Stornierungskosten werden dann in Rechnung gestellt und entsprechend eingefordert.
§ 6 Rücktritt durch den Vermieter:
Kann aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Nichtbewohnbarkeit durch Defekte, höhere Gewalt oder Einbruch) oder evtl. Fehlbuchungen die Ferienwohnung nicht zur Verfügung gestellt werden, erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.
§ 7 Pflichten des Mieters:
Dem Mieter obliegt die pflegliche Behandlung und regelmäßige Reinigung des Mietobjektes.
Der Mieter muss bei auftretenden Störungen alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Auftretende Störungen/Mängel -verschuldet oder unverschuldet – sind dem Vermieter unverzüglich zu melden (Mobile +49 176 61419918).
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück sowie das Aufbauen von Campingbetten oder sonstigen Liegestätten in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
§ 8 Haustiere, Rauchen und offenes Licht:
Hunde sind als einzige Haustiere erlaubt. Katzen und andere Kleintiere sind nicht in den Ferienwohnungen erlaubt.
Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt, dass gilt auch bei Rauchen aus dem Fenster. Sollte dieses nicht beachtet werden, berechnen wir eine Zusatzreinigungsgebühr von mind. 50,00 €.
Kerzen, Tischkamine und alle anderen Einrichtungen, die offenes Licht (Feuer) haben dürfen in den Ferienwohnungen nicht verwendet werden.
§ 9 Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für Personen- und/Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes des Mieters in der Ferienwohnung. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, etwa durch Unwetterlagen, wird nicht gehaftet.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
Von der Leistungspflicht des Eigentümers ausgeschlossen sind alle Umstände, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Ferienwohnung und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere der Umgebung des Objektes.
Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche.
Das Haus darf nur von den bei der Buchung angemeldeten Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen.
Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt alle nicht aufgeführten Personen unverzüglich abzuweisen und eine angemessene Vergütung zu verlangen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Haus/ Ferienwohnung nicht behindertengerecht ist.
Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten als nicht eingebrachte Sachen im Sinne des & 701 BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
§ 10 Endreinigung:
Die Endreinigung wird pro Buchung pauschal berechnet. Preise werden pro Buchung separat ausgewiesen und richten sich nach Größe des Apartments (min. 49€, max 99€).
§ 11 Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Datenschutz
Die vom Mieter persönlichen Daten einschl. der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden vom Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 13 Hausordnung:
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.